Zum Führen eines Hallenkran dürfen Unternehmen nur Personen / Kranführer
beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Führerschein
/ Fahrausweise für Krananlagen dokumentiert nachweisen können.
- 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Gesundheitsprüfung G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
Theorie
- Unfallverhütungsvorschriften
- Kranarten
- Physikalische Grundlagen
- Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel
- Hallenkranarbeiten - Anschlagen
- Abschlusstest
Praxis
- Einweisung am Hallenkran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Pendelbewegungen
- Abschlusstest
Qualifizierung durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung
Abschlussart/Dokumentation
Nach erfolgreicher Teilnahme des Fachseminars Hallenkran erhält der Teilnehmer einen Kranfahrausweis. Dieser gilt als der geforderte
Befähigungsnachweis.
2 Tage, je nach Vorkenntnis und Fertigkeit
Alle Schulungsunterlagen sind selbstverständlich im Preis enthalten.
Beschreibung von Hallenkran
Der tägliche Umgang mit Hebezeugen, Krananlagen und Anschlagmitteln
birgt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential für Bediener und
Mitarbeiter in Ihrem Betrieb.
Der sichere Umgang mit Hebezeugen, die Befolgung bestimmter Regeln
und das frühzeitige Erkennen von Gefahrenpotentialen zur Minimierung des
Risikos der Nutzung bei der Arbeit mit Hebezeugen, flurbedienbaren
Kranen und Anschlagmitteln, ist die Grundlage dieser Schulung.
Anhand von Theorie und Praxis werden hier die wichtigsten Regeln und
Grundlagen der Hebetechnik durch PLANETA - Kransachverständige erörtert
und es werden auch sinnvolle Hinweise zu alltäglichen und besonderen
Anwendungen gegeben. durchführen.