Berufliche Qualifizierung – Ausbildung zum Kranführer – KranscheinÜber die Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Krananlagenführern informiert u.a. der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz BGG 921. Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen der Kräne beauftragt. Kranführer gelten als u.a. unterwiesen, wenn Sie an einem Kranführerlehrgang nach den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ mit Erfolg teilgenommen haben.
Unsere Kranausbildung mit Abschluss Kranführerschein für Krananlagen orientiert sich am Inhalt der BGR 500 und berücksichtigt vor allem die Vorkenntnisse und die persönliche Aufnahmefähigkeit der Schulungs-Teilnehmer.
Da die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer pro Kranführerausbildungs-Kurs bewusst niedrig gehalten wird (ca. 5 Personen), kann in der theoretischen - aber vor allem in der praktischen Ausbildung sehr intensiv geschult werden. Der Kranführerkurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.